Brandschutz & Rauchschutz

Brandschutz & Rauchschutz – Feststellanlagen, Türen, Elemente

In öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gehören Feuer- und Rauchschutztüren zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen. Im Brandfall verhindern sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid und Rauchentwicklung. Somit die wichtigste Aufgabe der Brandschutzeinrichtungen, der Schutz von Menschenleben! Grundvoraussetzung dafür ist natürlich die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Notfall.

Durch eine lückenlose Qualitätssicherung und Produktionskontrolle, eine Fremdüberwachung sowie durch den Einsatz modernster Fertigungsmaschinen und Ausrüstung stellen wir sicher, dass alle von uns gefertigten und gegebenenfalls montierten Brand- und Rauchschutzelemente im Fall der Fälle allen Anforderungen standhalten und so bis hin zu einer Branddauer von 90 Minuten widerstehen und die Rauchausbreitung wirksam verhindern.

Um dies jedoch dauerhaft zu gewährleisten sind Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV, einer fachgerechten Wartung und Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, diese dürfen nur von zertifizierten und sachkundigen Technikern ausgeführt werden.

Bei Brand- und Rauchschutztüren mit einer Feststellanlage ist der Betreiber sogar gesetzlich verpflichtet, die Feststellanlagen einmal jährlich durch entsprechendes Sachkundige Techniker prüfen zu lassen und diese Prüfung durch ein Prüfbuch und Prüfplakette zu belegen.

Informieren Sie sich unter der Rubrik „Wartung und Instandhaltung“, sehr gerne unterstützen wir Sie bei dem Funktionserhalt Ihrer Anlagen und bieten Ihnen passende Wartungskonzepte an.

Sprechen Sie mit uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.